hib-Meldung
006/2007
Datum: 12.01.2007
heute im Bundestag - 12.01.2007
Bundesregierung will Klarheit bei Ausbildungsförderung
16/3990) auf eine Kleine Anfrage der
Linksfraktion (
16/3592). Gelinge es nicht, ein Studium in der
BAföG-Förderungszeit zu absolvieren, so liege es in der
Eigenverantwortung des Einzelnen, die finanziellen Mittel für
den Abschluss des Studiums aufzubringen. So sei zum Beispiel die
fehlende Eignung viel eher ein Grund für einen Studienabbruch
als Geldprobleme. Zudem sei die BAföG-Förderung
ausreichend, um Studium oder Ausbildung abzuschließen. Weiter
heißt es, lediglich in Härtefällen könne ein
Kredit im Rahmen der Grundsicherung für Arbeitssuchende
beansprucht werden. Diese Fälle seien aber so selten, dass die
Regierung einen einheitlichen Anspruch zur Sicherung des
Lebensunterhalts nicht anstrebt.
Berlin: (hib/NCB) Die Bundesregierung lehnt eine weitere
finanzielle Unterstützung von Studierenden oder Auszubildenden
nach Ablauf der BAföG-Förderung durch das
Arbeitslosengeld II ab. Ein Einsatz beider Instrumente führe
zu einer Ausbildungsförderung auf "zweiter Ebene", schreibt
sie in ihrer Antwort (
Quelle:
http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2007/2007_006/03