Betriebsprüfer des Bundes unterstützen die Länderfinanzverwaltungen
Berlin: (hib/VOM) Die Abteilung Bundesbetriebsprüfung im Bundeszentralamt für Steuern beteiligt sich zurzeit jährlich an etwa 400 Außenprüfungen der Betriebsprüfungsdienste der Länder. Dies teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort ( 16/4302) auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion ( 16/3948) zur Bundesverantwortung für den Steuervollzug mit. Die Abteilung habe 202 Prüfer im engeren Sinne. Dieser Aufgabenbereich soll durch weitere Planstellen in den nächsten Jahren verstärkt werden, schreibt die Regierung. Hinzu komme der Aufgabenbereich zur Verhütung und Verfolgung von Steuerstraftaten mit länderübergreifender, internationaler oder "erheblicher" Bedeutung. Das Bundeszentralamt für Steuern habe lediglich die Aufgabe, bundesweit Verdachtsanzeigen anderer Behörden und Gerichte anzunehmen und sie an die für die Strafverfolgung zuständigen Landesbehörden weiterzuleiten. Eigene Kompetenzen zur Verhütung und Verfolgung von Steuerstraftaten habe das Bundeszentralamt nicht. Es kann und soll die Aktivitäten der zuständigen Landesbehörden auf diesem Gebiet unterstützen, betont die Regierung.
Die Effizienzdefizite im Steuervollzug, die die gleichmäßige Durchsetzung des Steueranspruchs des Staats spürbar beeinträchtigen, seien allgemein bekannt und auch vom Bundesrechnungshof bereits mehrfach moniert worden, heißt es in der Antwort weiter. Die Mängel seien vor allem auf die föderale Struktur zurückzuführen, die auch die Steuerverwaltung präge. So stünden dem Bund nur schwache und teilweise rechtlich umstrittene Aufsichts- und Weisungsbefugnisse zur Verfügung. Im Übrigen bestimmten die Länder grundsätzlich autonom über den Einsatz von Geld und Personal. Schon deswegen sei die Gefahr einer zweifelhaften Standortpolitik, etwa über die Häufigkeit von Prüfungen, nicht von der Hand zu weisen. Die Bundesregierung habe bereits vor geraumer Zeit die Einrichtung einer Bundessteuerverwaltung für die Gemeinschaftssteuern vorgeschlagen, was bedeuten würde, dass die Verwaltungskompetenz für die Umsatz-, Einkommen- und Körperschaftsteuer auf den Bund übergeht. Dieser Ansatz sei allerdings bisher bei den meisten Ländern auf Ablehnung gestoßen.
Im Zuge der Föderalismusreform sei die Rechtsposition des Bundes bei der Auftragsverwaltung "punktuell" gestärkt worden, unterstreicht die Regierung. Darauf müsse aufgebaut werden, um gemeinsam mit den Ländern die Effizienz des Steuervollzugs zu verbessern, ohne das Ziel einer Bundessteuerverwaltung aus dem Blick zu verlieren.