hib-Meldung
049/2007
Datum: 28.02.2007
heute im Bundestag - 28.02.2007
185 Ermittlungsverfahren gegen Kurden seit 1993
16/4335) auf eine Kleine Anfrage der Linken (
16/4238) mit. Im November 1993 hatte der
damalige Bundesinnenminister Manfred Kanther ein
Betätigungsverbot gegen die Arbeiterpartei Kurdistans (PKK)
und weitere kurdische Vereine und Organisationen erlassen. Seit dem
1. Januar 2002, nachdem die Übergabe der "Liste der 150 Namen"
durch den türkischen Innenminister an den damaligen deutschen
Innenminister Otto Schily stattgefunden hat, seien keine Verfolgten
wegen angeblich politisch motivierter Straftaten an die Türkei
ausgeliefert worden. Die Bundesregierung habe in Gesprächen
mit der türkischen Regierung betont, dass "die legitime
Bekämpfung des Terrorismus durch die türkischen
Sicherheitsorgane unter Beachtung rechtsstaatlicher Prinzipien und
der Menschenrechte erfolgen müsse". Sie unterstütze das
Vorhaben des türkischen Ministerpräsidenten Erdogan, eine
Lösung der Kurdenfrage durch mehr Demokratie, den Ausbau der
Menschenrechte und mehr Wohlstand zu erreichen.
Berlin: (hib/SUK) Die Bundesanwaltschaft hat seit November 1993 in
112 Fällen gegen insgesamt 185 Kurden Ermittlungsverfahren mit
dem Vorwurf der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung
eingeleitet. Dabei wurden bisher in 19 Fällen Freiheitsstrafen
zwischen 22 Monaten und lebenslang verhängt, in fünf
Fällen wurde die Strafe zur Bewährung ausgesetzt. Das
teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort (
Quelle:
http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2007/2007_049/08