Anhörung zur geplanten Reform der Führungsaufsicht
Berlin: (hib/BOB) Zu der von der Bundesregierung geplanten Reform der so genannten Führungsaufsicht veranstaltet der Rechtsausschuss des Bundestages am morgigen Mittwoch, 7. März, eine Anhörung. Die Führungsaufsicht gibt Straftätern mit ungünstiger Sozialprognose und Schwerkriminellen nach der Verbüßung ihrer Haft oder dem Ende ihrer Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus eine Lebenshilfe für den Übergang in die Freiheit. Sie führt und überwacht sie dabei. Vorrangiges Ziel der Führungsaufsicht ist die Verhinderung neuer Straftaten. In einem Gesetzentwurf ( 16/1993) schreibt die Regierung, mit der Reform würden die rechtlichen Regelungen zur Führungsaufsicht vereinfacht und vereinheitlicht. Parallel dazu würde ein Kriseninterventionsinstrumentarium geschaffen, mit dessen Hilfe kritische Entwicklungen der ehemaligen Straftäter noch besser als bisher frühzeitig erkannt und ihnen so rechtzeitig begegnet werden kann. Unter anderem beabsichtigt die Regierung, ein Kontakt- und Verkehrsverbot zu verhängen. Als begleitende Maßnahme ist zusätzlich eine Pflicht des Gerichts zur Information des Opfers über das Bestehen eines solchen Verbots angekündigt. Ferner solle eine Meldepflicht gegenüber dem Bewährungshelfer in das Strafgesetzbuch eingeführt werden. Die Führungsaufsicht müsse auch die Möglichkeit erhalten, die Weisung zu erteilen, keine alkoholischen Getränke oder andere berauschenden Mittel zu sich zu nehmen, wenn Gründe dafür bestehen, dass der Konsum dazu führt, weitere Straftaten zu begehen.
Zu der Anhörung geladen sind Privatdozent Axel Dessecker von der Kriminologischen Zentralstelle aus Wiesbaden; Gabriele Jansen, Rechtsanwältin aus Köln; Matthias Koller, Richter am Landgericht Göttingen; Professor Norbert Konrad, Charité-Universitätsmedizin aus Berlin, Institut für Forensische Psychiatrie; Rüdiger Müller-Isberner, Ärztlicher Direktor des Zentrums für Soziale Psychiatrie Haina (Kloster); Peter Reckling, Bundesgeschäftsführer des DBH- Fachverbandes für Soziale Arbeit, Strafrecht und Kriminalpolitik aus Köln; Professor Franz Streng, Universität Nürnberg, Institut für Strafrecht, Strafprozessrecht und Kriminologie, und Thomas Wolf, Vorsitzender Richter am Landgericht Marburg. Die Anhörung beginnt um 12 Uhr im Paul-Löbe-Haus, Raum 4.300.