Haushaltsausschuss/
Berlin: (hib/MIK) Die Kunst- und Ausstellungshalle der
Bundesrepublik Deutschland GmbH in Bonn soll gegenüber dem
Bundesrechnungshof die Verträge aller Konzertveranstaltungen
aus dem Jahr 2006 und die für 2007 bereits geschlossenen
Verträge offen legen und weitere
Konzertvertragsabschlüsse umgehend stoppen. Dies beschloss der
Haushaltsausschuss auf Antrag von CDU/CSU, SPD, FDP und
Bündnis 90/Die Grünen am Mittwochabend einvernehmlich.
Darüber hinaus soll der zuständige Beauftragte der
Bundesrepublik für Kultur und Medien das kaufmännische
Handeln der Verantwortlichen der Kunst- und Ausstellungshalle
überprüfen. Die Haushälter bezogen sich bei ihrem
Beschluss auf einen Bericht des Bundesrechnungshofes (BRH): Dieser
hatte kritisiert, dass die vom Bund institutionell geförderte
Gesellschaft (2005: 17 Millionen Euro) Veranstaltungen organisiert
hat, die mit den Ausstellungen nichts zu tun hatten. Dazu
gehörten im Sommer regelmäßige Freiluftkonzerte
unter einem riesigen Zelt auf dem Vorplatz der Halle mit
international bekannten Popstars; im Winter wird unter diesem Zelt
eine Eisbahn betrieben. Beide Aktivitäten ließen "keinen
unmittelbaren Zusammenhang" zu der Kernaufgabe der Kunsthalle
erkennen, nationale und internationale Ausstellungen zu
organisieren. Durch die Veranstaltungen seien zwischen 2002 und
2005 Verluste von mehr als 5 Millionen Euro entstanden, die die
Gesellschaft mit den Fördermitteln des Bundes ausgeglichen
habe, so der BRH. Es sei der Kunst- und Ausstellungshalle zwar
erlaubt, weitere Aktivitäten zu organisieren - diese
müssten aber vor allem im Zusammenhang mit den Ausstellungen
stehen. Dem Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und
Medien wirft der Bundesrechnungshof vor, er habe versäumt
festzulegen, in welchem Umfang die Gesellschaft Mittel für
Aktivitäten ohne unmittelbaren Zusammenhang zu ihrem
Kernbereich einsetzen dürfe. Er habe hierdurch die Steuerung
und Kontrolle der Zuwendungen erschwert und so das Risiko der
Mittelverwendung außerhalb des Förderinteresses des
Bundes erhöht. Deshalb soll der Kulturbeauftragte auf die
Einführung eines Rechnungswesens hinwirken und darauf achten,
dass die Gesellschaft außerhalb ihrer Kernaufgaben
zukünftig Vorhaben nur mit ordnungsgemäßem Nachweis
der Wirtschaftlichkeit durchführt. Deshalb empfahl der
Haushaltsausschuss dem Kulturbeauftragten, durch die Einschaltung
eines Wirtschaftsprüfers auch selbst eine
Überprüfung des kaufmännischen Handelns der
Gesellschaft durchführen zu lassen.