hib-Meldung
063/2007
Datum: 08.03.2007
heute im Bundestag - 08.03.2007
Lockerung bei Medizinprodukten im Katastrophenschutz
16/4455) zur Änderung
medizinprodukterechtlicher und anderer Vorschriften verweist die
Regierung auf das Beispiel der vom Bund zum Zwecke einer
möglichen Pockenimpfung beschafften Impfnadeln. Da diese
Nadeln nach Einschätzung von Experten gefahrlos auch über
das Verfalldatum hinaus eingesetzt werden könnten, solle dies
künftig auch rechtlich zulässig sein, um eine
unnötige und kostenintensive Neuanschaffung zu vermeiden.
Voraussetzung sei, dass Qualität, Leistung und Sicherheit der
Produkte weiterhin gewährleistet sind, heißt es. Schon
bisher habe die Möglichkeit bestanden, Medizinprodukte ohne
Verfalldatum an die Bundeswehr abzugeben. Dies solle nun auch
für die Abgabe an die zuständigen Behörden des
Bundes und der Länder zum Zweck des Zivil- und
Katastrophenschutzes gelten, schreibt die Regierung. Eine weitere
Änderung des Medizinproduktegesetzes (MPG) betrifft die
Eigenherstellung ("In-Haus-Herstellung") speziell von
In-Vitro-Diagnostika. Zudem will die Regierung mit einem Verzicht
auf bestimmte Anzeigepflichten in Bezug auf klinische
Prüfungen, Aufbereitung und Sonderanfertigungen einen Beitrag
zum Bürokratieabbau leisten.
Berlin: (hib/MPI) Die Bundesregierung will erlauben, dass
Medizinprodukte zum Zivil- und Katastrophenschutz auch nach Ablauf
des Verfalldatums eingesetzt werden können. In einem
Gesetzentwurf (
Quelle:
http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2007/2007_063/02