hib-Meldung
063/2007
Datum: 08.03.2007
heute im Bundestag - 08.03.2007
Schutz bei Freisetzungsexperimenten
16/4556) von der Bundesregierung. Gentechnisch
veränderte Pflanzen sollen demzufolge erst im Labor, dann im
Gewächshaus und erst danach im Freilandversuch getestet werden
dürfen ("step by step"-Prinzip). Außerdem soll
sichergestellt werden, dass keine durch Freisetzungsexperimente
veränderten Organismen in den Lebens- oder
Futtermittelkreislauf oder in die Natur gelangen. Der Antrag sieht
zudem bestimmte Einschränkungen bei der öffentlichen
Forschung mit solchen Pflanzen vor. Für Schäden, die
durch diese Experimente mit gentechnisch veränderten Pflanzen
entstehen, sollen die Verursacher haften. Eine weitere Forderung
der Grünen ist, eine Datenbank einzurichten, in der
Referenzmaterialien und Nachweismethoden dieser Versuche hinterlegt
werden. Für Freisetzungsexperimente in der Nähe von
Naturschutzgebieten sollen ebenfalls Sonderregelungen gelten. Zur
Begründung wird auf das Risiko von Freisetzungsexperimenten
gerade bei Pflanzen für pharmazeutische Wirkstoffe verwiesen.
Nach dem Gentechnik-Gesetz müssten die Versuche in "einem
vertretbaren Verhältnis" zum Risiko von möglichen
Schäden stehen. Generell wird in dem Antrag darauf
hingewiesen, dass Freisetzungsexperimente die natürliche
Umwelt "in ihrem Wirkungsgefüge" nicht gefährden
dürften.
Berlin: (hib/AS) Bei der Prüfung von Freisetzungsanträgen
genetisch veränderter Pflanzen soll eine Reihe von
Sicherheitsstandards festgeschrieben werden. Das fordert
Bündnis 90/Die Grünen in einem Antrag (
Quelle:
http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2007/2007_063/08