hib-Meldung
073/2007
Datum: 21.03.2007
heute im Bundestag - 21.03.2007
Meisterkurs nachträglich finanziell fördern
www.meister-bafoeg.info nicht "klar und
eindeutig" formuliert gewesen sei. Das Ministerium sagte zu, die
Internetseite zu überarbeiten. Aus Sicht des
Petitionsausschusses war jedoch die Regelung auf der Internetseite
nicht nur missverständlich, sondern falsch formuliert.
Aufgrund der damaligen vorhandenen Informationen habe der Petent
davon ausgehen können, dass er seinen Antrag auf
Förderung nach dem AFBG auch noch nach dem ersten
Ausbildungsabschnitt stellen konnte. Daher forderte der Ausschuss
das BMBF auf, dem Antrag des Petenten auf Förderung
stattzugeben.
Berlin: (hib/MIK) Für die nachträgliche finanzielle
Förderung eines Meisterkurses hat sich der Petitionsausschuss
eingesetzt. Deshalb beschloss er am Mittwochmorgen einstimmig, die
zugrunde liegende Eingabe der Bundesregierung "zur
Berücksichtigung" zu überweisen. Der Petent hatte sich
über die Ablehnung seines Antrages auf Förderung nach dem
Aufstiegsförderungsgesetz (AFBG) beschwert, die auf eine
fehlerhafte und irreführende Internetseite des
Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) beruhe.
Nach eigenen Angaben hatte er im April 2005 einen Meisterkurs
begonnen und einen Antrag auf Förderung nach dem AFBG erst
nach Ablegen seiner ersten Prüfung im November 2005 gestellt.
Der Internetseite des BMBF habe er entnommen, dass Förderungen
noch bis zum Ende der Maßnahme beantragt werden könne.
Sein Antrag sei jedoch mit der Begründung abgelehnt worden,
für den ersten, bereits abgeschlossenen
Maßnahmeabschnitt könnten keine Zuschüsse
gewährt werden. Dies sei im Gesetz ausdrücklich so
geregelt. Die vom Ausschuss eingeleitete parlamentarische
Prüfung ergab, dass nach dem Gesetz der Petent den Antrag
tatsächlich zu spät gestellt habe. Darüber hinaus
teilte das BMBF sein Bedauern mit, dass diese Regelung im Internet
unter Quelle:
http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2007/2007_073/02