hib-Meldung
112/2007
Datum: 26.04.2007
heute im Bundestag - 26.04.2007
Abgeltungssteuer auf Kapitaleinkünfte auf dem Prüfstand
16/5075) gemacht. Im Rahmen der
Unternehmensteuerreform will die Bundesregierung zum 1. Januar 2009
eine Abgeltungssteuer auf Kapitaleinkünfte von Privatpersonen
in Höhe von 25 Prozent einführen. Die Abgeordneten wollen
wissen, wie sichergestellt werden soll, dass die Steuer in jedem
Fall ordnungsgemäß ermittelt und gezahlt wird. Die
Regierung soll sagen, welcher regelmäßige Datenabgleich
zwischen Banken, Steuerverwaltung und Steuerpflichtigen geplant ist
und wie die Regierung die Vereinbarkeit einer Abgeltungssteuer auf
Zinserträge mit der EU-Richtlinie zur Besteuerung von
Zinserträgen bewertet. Die Richtlinie sieht nach Angaben der
Fraktion einen Informationsaustausch über Zinszahlungen an
Gläubiger aus anderen EU-Staaten vor und enthält kein
Wahlrecht zwischen diesem Informationsaustausch und der
Einführung einer Quellensteuer. Schließlich wird
gefragt, ob ein solcher Informationsaustausch im Sinne der
Richtlinie auch auf die in Deutschland lebenden Zinsempfänger
ausgedehnt werden soll.
Berlin: (hib/VOM) Die "ordnungsgemäße Ermittlung und
Abführung" der geplanten Abgeltungssteuer auf
Kapitaleinkünfte hat die Linksfraktion zum Gegenstand einer
Kleinen Anfrage (
Quelle:
http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2007/2007_112/07