hib-Meldung
128/2007
Datum: 11.05.2007
heute im Bundestag - 11.05.2007
Im Bundestag notiert: zur beschäftigungspolitischen Verantwortung der Bundesregierung bei der Telekom
16/5062) auf eine Kleine Anfrage der
Linksfraktion (
16/4951) zur beschäftigungspolitischen
Verantwortung der Bundesregierung bei der Telekom. Auf die
operativen Vorstandsbeschlüsse dürfe der Bund, wie alle
anderen Aktionäre auch, gemäß Aktiengesetz keinen
Einfluss nehmen. Maßnahmen, die die Wettbewerbsfähigkeit
der Telekom erhöhen, würden von der Bundesregierung
grundsätzlich positiv beurteilt. Weitergehende
Überlegungen zu einer Veräußerung der T-Service
sind der Bundesregierung nicht bekannt, heißt es
weiter.
Berlin: (hib/MIK) Die unternehmerischen Aufgaben der Deutschen
Telekom AG sind nach Aktienrecht dem Vorstand übertragen, der
diese in seiner Gesamtverantwortung gegenüber Kunden,
Aktionären und Beschäftigten erfüllt. Dies
erklärt die Bundesregierung in ihrer Antwort (
Quelle:
http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2007/2007_128/05