hib-Meldung
128/2007
Datum: 11.05.2007
heute im Bundestag - 11.05.2007
Im Bundestag notiert: Rundfunkgebührenpflicht
16/5099) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion
Die Linke (
16/4996) fest. Die Abgeordneten hatten sich auf
einen Pressebericht bezogen, dem zufolge Hartz-IV-Empfänger
nach einem Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin auch dann keine
Rundfunkgebühren zahlen müssten, wenn sie zuvor
Arbeitslosengeld I bezogen haben und nun einen Zuschlag erhalten.
Die Bundesregierung sieht nach eigenen Angaben bezüglich
dieses Urteils keinen Handlungsbedarf.
Berlin: (hib/UTH) Die Befreiung von der
Rundfunkgebührenpflicht erfolgt in der Verantwortung der
Rundfunkanstalten der Länder. Diese unterlägen nicht der
Aufsicht des Bundes, stellt die Bundesregierung in ihrer Antwort (
Quelle:
http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2007/2007_128/06