"Grenzwerte schützen vor Gefahren durch elektromagnetische Felder"
Berlin: (hib/VOM) Die in Deutschland und in vielen anderen europäischen Ländern geltenden Grenzwerte schützen nach Auffassung der Bundesregierung die Bevölkerung vor Gesundheitsgefahren durch elektromagnetische Felder. Dies unterstreicht die Regierung in ihrer Antwort ( 16/6133) auf eine Kleine Anfrage von Bündnis 90/Die Grünen ( 16/6020). Vorliegende neuere Forschungsergebnisse stünden dazu nicht im Widerspruch. Die Bundesregierung will nach Abschluss und Bewertung des deutschen Mobilfunkforschungsprogramms entscheiden, ob die Grenzwerte verändert werden müssen.
Zufrieden zeigt sie sich mit der Umsetzung einer freiwilligen Selbstverpflichtung der Mobilfunkbetreiber, den Kommunen mehr Mitsprache bei der Mobilfunkplanung einzuräumen und die Planung und Aufstellung von Mobilfunkmasten gemeinsam mit den Kommunen vorzunehmen. Die Umsetzung der Selbstverpflichtung muss aus Sicht der Regierung aber in einigen Punkten verbessert werden. So müsse in den Verkaufsstellen besser über die Bedeutung und Höhe des so genannten SAR-Werts von Handys, der das Maß für die Absorption von elektronmagnetischen Feldern in biologischem Gewebe angibt, informiert werden. Die Handys sollten auch mit dem SAR-Wert gekennzeichnet sein und die Marktanteile strahlungsarmer Handys sollten steigen. Zudem sollten Bürger und Kommunen besser über die Wahl des Standorts für die Mobilfunkantennen informiert werden. Bei einer repräsentativen Umfrage unter 200 Kommunen hätten 2005 lediglich fünf Prozent der Kommunen angegeben, dass der Anteil konfliktbeladener Entscheidungsfälle bei der Aufstellung von Mobilfunkmasten hoch sei. Bei nur zwei Prozent der Kommunen seien alle Fälle konfliktbehaftet gewesen. Bei etwa neun Prozent aller Kommunen habe es der Umfrage zufolge einen "mittleren Anteil" an konfliktbeladenen Entscheidungsfällen gegeben.