Im Bundestag notiert: Soziale Sicherheit von vorübergehend im Hoheitsgebiet des anderen Staates beschäftigter Personen
Berlin: (hib/HAU) Die Bundesregierung will das deutsch-australische Sozialversicherungsabkommen ergänzen. Der dazu vorgelegte Gesetzentwurf über die Soziale Sicherheit von vorübergehend im Hoheitsgebiet des anderen Staates beschäftigter Personen ( 16/6567) soll eine Doppelversicherung und die damit verbundene doppelte Beitragsbelastung vermeiden.