Der Europarat
Der 1949 gegründete Europarat mit Sitz in Straßburg ist eine zwischenstaatliche politische Organisation, der nach der Aufnahme von Monaco im Oktober 2004 inzwischen 47 Mitgliedsländer angehören. Nicht verwechselt werden sollte er mit dem Europäischen Rat, dem die Staats- und Regierungschefs der Europäischen Union angehören. Mitglied des Europarates kann jeder europäische Staat werden, sofern er sich zu den Prinzipien des Europarates hinsichtlich der Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Schutz der Menschenrechte bekennt.
Alte und neue Aufgaben
Zu den Aufgaben des Europarates gehören mit Blickrichtung
auf eine größere europäische Einheit der Schutz der
Menschenrechte und die Stärkung der pluralistischen
Demokratie, die Förderung des wirtschaftlichen und sozialen
Fortschrittes, die Erarbeitung gemeinsamer Lösungen für
die Probleme unserer Zeit wie Fremdenhass, Minderheitenschutz und
Umweltschutz sowie die Entwicklung eines Bewußtseins für
eine kulturelle europäische Identität.
Hinzu gekommen ist die schrittweise Integration der neuen
Demokratien, nachdem die Veränderungen in Mittel- und
Osteuropa dies ermöglicht haben.
Das bedeutet, dass der Europarat zum ersten Mal die Chance hat,
seine Prinzipien von nun an in ganz Europa zu verwirklichen. Durch
die Unterstützung des Reformprozesses in Mittel- und Osteuropa
sowie die Aufnahme der neuen Demokratien auf der Grundlage der oben
genannten Prinzipien hat der Europarat nicht nur einen wesentlichen
Beitrag zur politischen Stabilität in Mittel- und Osteuropa
geleistet, sondern auch eine entscheidende Grundlage zur
weitergehenden Integration dieser Länder in die
Europäische Union geschaffen. Ländern ohne diese
Perspektive bietet er damit gleichzeitig einen festen Platz im
gesamteuropäischen Haus.
Abkommen und Konventionen als
Arbeitsergebnisse
Seine knapp 200 europäischen Abkommen und
Rahmenkonventionen haben in besonderem Maße zur
Rechtsangleichung in Europa beigetragen. Diese Konventionen
bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit in den Mitgliedstaaten der
Ratifikation, in der Regel durch die Parlamente.
Ausfluss der besonderen Verantwortung des Europarates für die
Menschenrechte ist die
Europäische Menschenrechtskonvention, die
unter den Konventionen des Europarates neben der Europäischen
Kulturkonvention sowie der Europäischen Sozialcharta eine
herausragende Stellung einnimmt. Kern der 1953 in Kraft getretenen
Konvention ist der Schutz von Individualrechten sowie die
Verpflichtung von Staaten, allen ihren Bürgern diese Rechte zu
garantieren. Darüber hinaus ermöglicht sie Bürgern
unter bestimmten Voraussetzungen die Inanspruchnahme der
Kontrollinstanzen der Konvention. Die Menschenrechtskommission und
der
Europäische Gerichtshof für
Menschenrechte wurde 1998 zu einem einzigen, ständigen
Gerichtshof in Straßburg zusammengefaßt.
Organe und Institutionen
Exekutivorgan des Europarates ist das Ministerkomitee mit den Außenministern. Es ist sowohl ein Regierungsorgan, in dem nationale Lösungsansätze für die Probleme der europäischen Gesellschaft gleichberechtigt diskutiert werden, als auch ein gemeinschaftliches Forum, in dem europaweite Antworten auf anstehende Herausforderungen erarbeitet werden. Gemeinsam mit der Parlamentarischen Versammlung garantiert das Ministerkomitee den Schutz der grundlegenden Werte des Europarates und überwacht die Einhaltung der von den Mitgliedsstaaten eingegangenen Verpflichtungen. Die Parlamentarische Versammlung mit Delegationen aus den nationalen Parlamenten der Mitgliedstaaten stellt das parlamentarische Gremium des Europarates dar. Hinzugekommen ist der in zwei Kammern gegliederte Kongress der Gemeinden und Regionen Europas als ein beratendes Organ, dem gewählte Vertreter der Gemeinden und Regionen oder diesen direkt verantwortliche Beamte angehören.
Die wichtigsten Institutionen des Europarates sind der
Europäische Gerichtshof für
Menschenrechte, der
Menschenrechtskommissar sowie das
Europäische Komitee zur Verhütung von
Folter (Committee for the
Prevention of Torture - CPT).