Die Enquetekommission „Chancen und Risiken der Gentechnologie” wurde im Mai 1984 vom Bundestag eingesetzt. Sie war eine Reaktion auf das wachsende Interesse der Forschung, aber auch auf die gesellschaftliche Diskussion, die in dieser Zeit aufbrach. Ihre Beratungen bildeten eine wichtige Vorarbeit für das Gentechnik-Gesetz.
Das Embryonenschutzgesetz wurde 1990 vom Bundestag beschlossen. Embryo ist demnach die befruchtete, entwicklungsfähige Eizelle. Unter Strafe gestellt werden etwa die Befruchtung zu einem anderen Zweck als zur Schwangerschaft, die Leihmutterschaft, die Geschlechtswahl bei künstlicher Befruchtung und das Klonen.
Die Enquetekommission „Recht und Ethik der modernen Medizin” wurde im März 2000 vom Bundestag eingesetzt und hat sich vor allem mit dem Fortschritt der Biotechnologie, etwa der Forschung an embryonalen Stammzellen, beschäftigt. Im Februar 2003 folgte ihr die Enquetekommission „Ethik und Recht der modernen Medizin”.
Der Nationale Ethikrat wurde im Mai 2001 durch die Bundesregierung eingesetzt. Es war der erste Versuch, ein Beratungsgremium zu etablieren, das sich mit Fragen der Bioethik beschäftigt. Dem Nationalen Ethikrat gehörten Experten unterschiedlicher Disziplinen an, ebenso wie dem Deutschen Ethikrat, der ihn im April 2008 abgelöst hat.
Erschienen am 18. Juni 2008