WD 2: Auswärtiges, Völkerrecht, wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, Verteidigung, Menschenrechte und Humanitäre Hilfe
Das breite Spektrum der Zuständigkeiten des Fachbereichs zeigt, dass der Außen- und Sicherheitspolitik ein umfassender Ansatz zugrunde liegt, der zahlreiche Politikbereiche miteinander vernetzt: Wenn beispielsweise die Abgeordneten in den Ausschüssen über den Bundeswehreinsatz in Afghanistan diskutieren, berührt dies eine Fülle von Fragestellungen. So geht es einerseits um die Bedeutung des Einsatzes für die Sicherheit unseres Landes, andererseits um Fragen der völkerrechtlichen Begründung, um konkrete militärische Fragen und nicht zuletzt um Fragen der Hilfe zum Wiederaufbau, der humanitären Situation und der Menschenrechtslage Afghanistans.
Hilfe bei Entscheidungsfindung
Die Gestaltung der auswärtigen Politik ist primär Sache der Bundesregierung, der Bundestag hat allerdings eine Kontrollfunktion. Eine sorgfältige Aufbereitung der jeweiligen politischen und rechtlichen Diskussionen durch den Fachbereich WD 2 unterstützt die Abgeordneten bei ihrer Meinungsbildung und trägt damit zu einer umfassenden Entscheidungsfindung bei.