Glossar
Schriftliche Fragen
Jedes Mitglied des Bundestages ist berechtigt, in jedem
Monat bis zu vier Fragen zur schriftlichen Beantwortung an die
Bundesregierung zu richten. Die Fragen sollen
binnen einer Woche nach Eingang beim Bundeskanzleramt beantwortet
werden. Die während einer Woche eingegangenen Antworten werden
in der folgenden Woche gesammelt in einer Drucksache
veröffentlicht.
Quelle:
http://www.bundestag.de/wissen/glossar/S/schriftl_frag