Deutschland ist zum Zielgebiet des
islamistischen Terrorismus geworden. Spätestens nach den
gescheiterten Kofferbombenanschlägen im Sommer 2006
dürfte daran niemand mehr zweifeln. Ein Terror, der weltweit
agiert, ganz bewusst sogenannte „weiche” Ziele angreift
und „scheinbar” aus dem Nichts entsteht — das
sind Merkmale, welche das Ausmaß der Bedrohung, aber auch die
Herausforderung für die Sicherheitsbehörden
beschreiben.
Sicherheitspolitik muss deshalb den Behörden all die
Instrumente an die Hand geben, die notwendig sind, um
Anschläge zu verhindern, ohne dabei die
Verhältnismäßigkeit aus den Augen zu verlieren. Was
notwendig ist, wird mehr als deutlich, wenn man
Terroranschläge, Anschlagsversuche oder das
Täterverhalten analysiert. Da steht an erster Stelle die
zunehmende Bedeutung des Internets. Gleichgültig ob es darum
geht, Personen für die Terrorszene anzuwerben, sie zu
fanatisieren, Bauanleitungen für Bomben abzubilden oder
Anschlagsziele vorzugeben, fast immer läuft dies über das
Internet ab. Experten bezeichnen das Internet in diesem
Zusammenhang als „Universität des Dschihad”.
Mit diesem Wissen ist es unverzichtbar, den
Sicherheitsbehörden das Instrument der Onlinedurchsuchung an
die Hand zu geben. Insbesondere das BKA wird diese Befugnis
benötigen, wenn es seinen Auftrag zur Gefahrenabwehr gegen den
internationalen Terrorismus (den es ja mit der
Föderalismusreform erhalten hat) erfüllen will. Neben der
Informationsgewinnung ist es für die Sicherheitsbehörden
genauso unverzichtbar, sich über Erkenntnisse schnell und
zielgenau auszutauschen. Hier hat die große Koalition mit der
Antiterrordatei einen großen Schritt getan. Das Vertrauen der
Bürger in die Arbeit und die Zusammenarbeit der
Sicherheitsbehörden ist zu Recht sehr groß. Deshalb darf
Gesetzgebung nicht dazu führen, dass wir die
Sicherheitsbehörden künstlich unwissend lassen oder gar
ihre Zusammenarbeit erschweren.
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Text: Peter Müller
Aktualisiert am 30. Juni 2008
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