Die vom Bundesrat vorgesehene höhere Eigenbeteiligung an der Prozesskostenhilfe ist mit der Verfassung vereinbar. Dies betonte der Bonner Jura-Professor Christian Hillgruber in einer Anhörung des Rechtsausschusses zu einem entsprechenden Gesetzentwurf ( 16/1994 ) am 14. November. Die von der Länderkammer vorgesehenen Änderungen wahrten die Grenze des Existenzminimums. Sie führten lediglich dazu, dass diejenigen, deren Einkommen und Vermögen über das im Sozialhilferecht definierte Minimum hinausgehen, Prozesskostenhilfe künftig nur noch als zinsloses Darlehen erhalten. Dieses Darlehen hätten sie durch Zahlungen vollständig zurückzuzahlen.
Auch Eberhard Stilz, Präsident des Staatsgerichtshofs von Baden-Württemberg, betonte, der Gesetzentwurf überschreite nicht die verfassungsrechtlichen Grenzen. Die geäußerten Zweifel der Bundesregierung teile er somit nicht. Wolfram Viefhues, Richter am Amtsgericht Gelsenkirchen, betonte, in Zeiten, in denen erhebliche finanzielle Probleme bestehen, müsse es auch möglich sein, bei der Prozesskostenhilfe diejenigen, die tatsächlich finanziell leistungsfähiger sind, mit "angemessenen Eigenanteilen" verstärkt zu belasten. Ganz anderer Meinung war Helmut Büttner, ehemaliger Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Köln: Der Gesetzgeber müsse dafür Sorge tragen, dass auch die Leute, die kein Geld haben, in die Lage versetzt werden, ihre Belange vor Gericht zu vertreten. Das sei nach der vorgeschlagenen Lösung einer Mehrheit der Bundesländer nicht mehr der Fall.
Elmar Herrler, Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Nürnberg, war der Meinung, es dränge sich der Verdacht auf, dass mit den vorgesehenen Maßnahmen nicht nur die Kostenstruktur verbessert werden, sondern der Betroffene es sich auch zweimal überlegen solle, ob er den Rechtsweg beschreiten will.
Auch Udo Geiger, Richter am Sozialgericht Berlin, äußerte die Meinung, es solle bedacht werden, dass die geplanten Verschärfungen bei der Prozesskostenhilfe hilfebedürftige Bürger mit einem berechtigten Rechtsschutzanliegen treffen würden. Wilfried Hamm, Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht Potsdam, monierte, die vom Bundesrat vorgeschlagenen Änderungen des Gesetzes gingen "eindeutig" zu Lasten der Rechtssuchenden.