JUGEND
Ein neues Gesetz soll Freiwilligendienste stärker fördern. Experten begrüßen das Vorhaben, kritisieren aber Begriffe.
Nicht nur, aber vor allem auch um Begriffe ging es in einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend am 12. November. "Die etablierten Markennamen Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ) und Freiwilliges Ökologisches Jahr (FÖJ) werden aufgeweicht": So kritisierten fast einhellig die geladenen Experten die Wortneuschöpfungen in einem Gesetzentwurf der Bundesregierung (16/6519 ), der die Jugendfreiwilligendienste in Deutschland fördern soll.
Dafür will die Bundesregierung die bisher getrennten Gesetze zur Förderung eines Freiwilligen Sozialen Jahres einerseits und eines Ökologischen Jahres andererseits in einem Jugendfreiwilligendienstegesetz zusammenführen. Alte Bezeichnungen sollen dabei neuen weichen: Aus dem FSJ wird der "Freiwillige Soziale Dienst", aus dem FÖJ der "Freiwillige Ökologische Dienst". "Es geht nicht darum, Menschen in einen verpflichtenden Dienst zu bringen", sagte Peter Tobiassen von der Zent-ralstelle für Recht und Schutz der Kriegsdienstverweigerer aus Gewissensgründen. Schon aus diesem Grunde müsse strikt auf den Begriff "Dienst" verzichtet werden, betonte er.
Bernd Mones, Geschäftsführer des Landesjugendrings Brandenburg e.V. kritisierte: "Die Umbennung ist unbegründbar und würde einen erheblichen finanziellen und organisatorischen Aufwand nach sich ziehen." Das Vorhaben der Bundesregierung, Jugenddienste zu fördern und sie in einen einheitlichen gesetzlichen Rahmen zu stellen, wurde von den Experten zwar grundsätzlich begrüßt. Der Entwurf aber komme dieser Absicht nicht nach. Vor allem würden die rechtlichen Rahmenbedingungen für internationale Dienste nicht ausreichend verbessert. "So hält die Bundesregierung weiterhin an der Sozialversicherungspflicht für die Auslandsdienste fest", bemängelte Sebastian Schlüter von grenzenlos e.V., einer Vereinigung internationaler Freiwilliger. Damit verhindere sie deren Ausbau und belasse die Hürden für Jugendliche, die ihren Dienst im Ausland machen wollen, weiterhin auf einem "inakzeptabel hohen Niveau".
Auch beim Bundesrat stieß der Regierungsentwurf auf Skepsis. Vor allem der Wegfall der bisherigen Mindestzeit eines FSJ oder FÖJ führe zu einer "Beliebigkeit", die die Planungssicherheit der Verwaltung gefährde, hieß es.