STRAFTATEN FDP sieht Handlungsbedarf beim Opferschutz
Der Katalog von Straftaten, bei denen ein Opferanwalt auf Staatskosten tätig wird, soll erweitert werden. Auch bei Delikten wie beispielsweise schwerer Körperverletzung oder erpresserischem Menschenraub sollten Opfer sich vor Gericht ohne wirtschaftliches Risiko von einem Rechtsanwalt vertreten lassen. Das fordert die FDP-Fraktion in einem Antrag ( 16/7004 ).
Ferner gelte es, die finanziellen Grundlagen für Opferhilfeorganisationen zu verbessern. Geldstrafen müssten teilweise auf dem Konto einer anerkannten gemeinnützigen Einrichtung der Opferhilfe landen. Der Anspruch aus dem Opferentschädigungsgesetz sei auch auf diejenigen Fälle zu erweitern, in denen deutsche Staatsangehörige, Bürger anderer EU-Mitgliedstaaten sowie Ausländer mit einem gesicherten Aufenthaltsstatus in Deutschland Opfer von Gewalttaten im Ausland geworden sind. Der liberale Abgeordnete Jörg van Essen hob in der Debatte des Bundestages am 15. November besonders hervor, es gelte Menschen zu helfen, die im Ausland Opfer eines terroristischen Attentats wurden. Auch Angehörigen eines Kindes, das ermordet wurde, sei besser als bisher gerecht zu werden.
"Wir brauchen uns den Vorwurf, Opferinteressen nicht ernst zu nehmen, nicht gefallen zu lassen", reagierte der CDU-Abgeordnete Siegfried Kauder auf die Initiative der Liberalen. Matthias Miersch (SPD) sicherte der FDP-Fraktion zu, man werde ihr Anliegen "sorgfältig prüfen". Vor allem bei denjenigen Deutschen, die Opfer einer terroristischen Straftat im Ausland geworden seien, bestehe Handlungsbedarf. Ulla Jelpke (Linke) machte deutlich, die weiter bestehende Ungleichheit bei der Opferentschädigung von Ost- und Westdeutschen müsse endlich aufhören.