Eine einheitliche Medienaufsicht für die Bundesländer durch eine zentrale Behörde hat der Medienforscher Lutz Hachmeister im Rahmen eines Expertengespräches am 14. November im Kulturausschuss gefordert. Das derzeitige System der 15 Landesmedienanstalten werde den Anforderungen der Gegenwart und der Zukunft nicht gerecht, so Hachmeister. Angesichts eines jährlichen Gebührenaufkommens von über 7 Milliarden Euro sollte es auch eine kritische Bewertung der Programmleistung der öffentlich-rechtlichen Sender durch ein kompetentes Gremium, wie es in Großbritannien durch das BBS-Trust schon lange üblich sei, geben.
Hachmeister regte außerdem die Gründung von "public private partnerships" an. Auch hier könne Großbritannien als Vorbild dienen. Dort verpflichte der Gesetzgeber die kommerziellen Sender, den Aufbau eines eigenständigen, unabhängigen Kanals für innovative Formate und für die Interessen von Minderheiten zu finanzieren. Bei einem schlanken Verwaltungsapparat solle dem Programm nur von Auftragsproduzenten zugeliefert werden. Der so entstandene Sender "Channel 4" habe nicht nur viele der aufregendsten britischen TV-Projekte der vergangenen Jahre hervorgebracht, sondern arbeite auch profitabel.
Aus Sicht des Verfassungsrichters Professor Wolfgang Hoffmann-Riem muss darauf geachtet werden, dass die Anbietervielfalt nicht über die Angebotsvielfalt gestellt wird. Aktuelle europarechtliche Entscheidungen veranlassten ihn zu der Sorge, dass der Rundfunk zu einem bloßen Wirtschaftsgut degradiert werde und damit seine kulturelle Bedeutung verliere. Die GEZ-Regelung, so erklärte Hans-Dieter Drewitz, Abteilungsleiter Medien in der Staatskanzlei Rheinland Pfalz, werde von der EU akzeptiert. Die Gebühr wurde als "zulässige Beihilfe" bezeichnet. Die Ausweitung des öffentlich-rechtlichen Sendeangebotes auf das Internet, so Drewitz, unterliege dem Funktionsauftrag der Sender und sei daher zulässig. Das Verfassungsgericht, so ergänzte Hoffmann-Riem, habe die Erschließung der neuen Medien auch durch öffentlich-rechtliche Anbieter erlaubt, da ohne das Internet beispielsweise eine ganze Generation nicht erreicht werden könnte.
Es gebe durchaus Diskrepanzen zwischen dem Verfassungsgerichtsurteil zur Gebührenordnung und den Vorstellungen der EU-Kommission, sagte hingegen der Medienrechtler Peter M. Huber. Im Streit um den Funktionsauftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks plädiere er dafür, sich an den Vorgaben aus Brüssel zu orientieren.
Im Anschluss an die Diskussion lehnte der Ausschuss Anträge der Grünen zur Sicherung des kostenfreien Rundfunkempfangs via Satellit ( 16/3545 ) und zur Beibehaltung der besonderen Rolle des öffentlich-rechtlichen Rundfunks nach dem EU-Kompromiss ( 16/5424 ) ebenso ab, wie einen FDP-Antrag zur Schaffung klarer Rahmenbedingungen für den dualen Rundfunk im multimedialen Zeitalter ( 16/5959 ). Auch die Anträge der Linksfraktion zum Ausbau der Rechte für Journalisten ( 16/3911 ), zur Neuregelung der GEZ-Befreiung ( 16/5140 ) und zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk im Digitalzeitalter ( 16/6773 ) fanden keine Mehrheit.