Beim europäischen Luft- und Raumfahrtkonzern EADS muss das deutsch-französische Gleichgewicht gewahrt bleiben. Die Sanierungspläne müssen rasch konkretisiert werden, Schlüsselindustrien in Deutschland verbleiben und deutsche Standorte bei der Entwicklung und Produktion angemessen berücksichtigt werden. Dies beschloss der Bundestag am 15. November, als er einen Antrag der von CDU/CSU und SPD ( 16/5908 ) gegen das Votum der Linken, bei Enthaltung von FDP und Grünen, annahm. Abgelehnt wurde ein Antrag der Linken ( 16/6395 ), die staatliche Kapitalbeteiligung an EADS zu erhöhen und die Übertragung von Stimmrechten an Privatkonzerne zu beenden. Der Beschluss basierte auf einer Empfehlung des Wirtschaftsausschusses ( 16/7049 ).
Einen Antrag von CDU/CSU, SPD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen ( 16/6959 ), in dem die Bundesregierung aufgefordert wird, sich für eine Änderung der EU-Weinmarktpolitik einzusetzen, hat der Bundestag am 15. November an den Agrarausschuss überwiesen. Die Fraktionen kritisieren die einseitige Beschränkung der europäischen Weinmarktpolitik auf Maßnahmen zur Marktbereinigung. Die von der EU-Kommission im Juli 2007 vorgeschlagenen Reformen der Weinmarktordnung, wie etwa das Verbot der Anreicherung mit Zucker und die Einführung von Rodungsprämien, würden gerade deutsche Winzer im Vergleich zu heute schlechter stellen, heißt es.
Die Bundesregierung soll öffentlich-private Forschungspartnerschaften im Technologiesektor unterstützen, Doppelförderung und unnötige Zusatzeinrichtungen aber vermeiden. Dies beschloss der Bundestag am 15. November, als er einen Antrag von CDU/CSU und SPD ( 16/7117 ) annahm. Auch soll die Zusammenarbeit von Unternehmen und Wissenschaftlern auf anwendbare Produkte ausgerichtet sein. Hintergrund ist eine Initiative im 7. EU-Forschungsrahmenprogramm, wonach Wirtschaft und Forschung erstmals in eigens gegründeten Firmen zusammenarbeiten können. Für das Programm soll Deutschland 5 bis 10 Millionen Euro pro Jahr zahlen.
Gegen das Votum der Linken und der Grünen bei Enthaltung der FDP hat der Bundestag am 15. November die Novelle des Gesetzes über die elektromagnetische Verträglichkeit von Betriebsmitteln ( 16/3658 ) in der vom Wirtschaftsausschuss geänderten Fassung ( 16/7158 ) beschlossen. Geregelt wird unter anderem, dass die Bundesnetzagentur Gesprächsinhalte, die sie bei einer technischen Störungssuche mitbekommt, nicht aufzeichnen darf. Die Koalitionsfraktionen hatten den Regierungsentwurf geändert, um zu verhindern, dass dadurch der grundgesetzlich geschützte Kernbereich privater Lebensführung verletzt wird. Ergeben sich bei der Störungssuche Hinweise auf ein solches Privatgespräch, muss die Suche abgebrochen werden. Die Opposition äußerte Bedenken gegen die Einschränkungen des Fernmeldegeheimnisses.