"Diese Reform wird den Menschen tatsächlich helfen", freute sich Bayerns Arbeitsministerin Christa Stewens (CSU), nachdem das monatelange Ringen um eine Reform des Arbeitsmarktes endlich ein Ergebnis gefunden hatte. Stewens hatte die Union federführend in einer Arbeitsgruppe mit Bundeswirtschaftsminister Wolfgang Clement (SPD) und Sozialpolitikern aus dem Bundestag und den Ländern vertreten. Die Verhandlungen ebneten schließlich den Weg zu einem Kompromiss im Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat. Die Union setzte sich bei den Mini-Jobs - mit bis zu 400 Euro Lohn pro Monat steuer- und abgabenfrei - durch. Sie lösten ab April 2003 die vorherige 325-Euro-Regelung ab und gingen über die Vorschläge der Hartz-Kommission hinaus.
Beim Thema Leiharbeit aber blieb die rot-grüne Koalition hart und setzte das Prinzip des gleichen Lohnes für gleiche Arbeit durch. "Wir freuen uns darüber, dass wir im Januar starten können", sagte Wirtschaftsminister Clement und prognostizierte rund 320.000 neue Arbeitsplätze. Damit hatte die Regierung ihr Ziel erreicht, die Reformgesetze noch vor der Weihnachtspause durch das parlamentarische Verfahren zu bringen. Die unionsgeführten Länder stimmten zwar im Bundesrat später gegen das erste Gesetzespaket, das auch die Leiharbeit regelte. Dieses Paket war jedoch nicht zustimmungspflichtig und wurde am 21. Dezember mit Kanzlermehrheit im Bundestag verabschiedet. Dem zustimmungspflichtigen zweiten Paket, das die Reform der Billigjobs und die Förderung der Selbstständigkeit (Ich-AG) enthielt, stimmte die Mehrheit der unionsgeführten Länder im Bundesrat dagegen zu.