hib-Meldung
304/2007
Datum: 21.11.2007
heute im Bundestag - 21.11.2007
Bundesrat: Gegen Berufungsurteil nicht mehr Revision einlegen
16/6969). Die Strafprozessordnung sollte
entsprechend geändert werden. Die Länderkammer
argumentiert, die Justiz arbeite schon seit längerem am Rande
ihrer Belastbarkeit. Deshalb seien in der rechtspolitischen
Diskussion seit vielen Jahren Vorschläge unterbreitet worden
wie Strafverfahren ohne Beeinträchtigung der Wahrheitsfindung
und berechtigter rechtsstaatlicher Interessen der Bürger zu
beschleunigen und zu straffen sind. Die Justizminister der
Länder hätten im Juni 2006 dies zum Anlass genommen, die
Einführung dieser Reform zu fordern. Im Jugendstrafrecht
hätte man mit der Einführung dieses so genannten
Wahlrechtsmittels beste Erfahrungen gemacht, so die
Länderkammer. Die Bundesregierung lehnt den Gesetzentwurf ab.
Sie sieht grundlegende Nachteile für das Strafverfahren. Diese
Nachteile wären weitaus gewichtiger als die mit dem Entwurf
eventuell verbunden Einsparungen.
Berlin: (hib/BOB) Wer eine zulässige Berufung eingelegt hat,
kann gegen dieses Urteil nicht mehr Revision (Überprüfung
des Urteils auf Rechtsfehler) einlegen, so der Bundesrat in einem
Gesetzentwurf (
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Quelle:
http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2007/2007_304/04