1933 bis 1945: Machtergreifung und Entdemokratisierung
Am 30. Januar 1933 ernannte Reichspräsident von Hindenburg Adolf Hitler zum Reichskanzler. Erstmals beteiligten sich Nationalsozialisten an einer Reichsregierung.
Bereits am 1. Februar wurden der Reichstag aufgelöst und Neuwahlen für den 5. März angesetzt. Der Reichstagsbrand vom 27. Februar 1933 war für die Nationalsozialisten ein willkommener Anlass, ihre Macht auszubauen und den demokratischen Rechtsstaat zu untergraben. Am 28. Februar 1933 wurden mit der "Verordnung des Reichspräsidenten zum Schutz von Volk und Staat" wesentliche demokratische Grundrechte der Weimarer Verfassung außer Kraft gesetzt.
Die so genannte Reichstagsbrandverordnung gab der nun einsetzenden Welle der Verfolgungen politisch missliebiger Personen einen scheinlegalen Anstrich. Insbesondere Angehörige linker Gruppierungen wurden verhaftet oder in die Illegalität getrieben.
Wenig später entmachtete sich der neu gewählte Reichstag mit seiner Zustimmung zum so genannten Ermächtigungsgesetz selbst. Dieses erlaubte Hitler und der Reichsregierung, für eine Dauer von vier Jahren Gesetze auch mit verfassungsänderndem Charakter ohne Beteiligung des Reichstages oder Reichsrates zu erlassen. Die Abgeordneten der KPD waren zu der Abstimmung schon nicht mehr zugelassen worden. Gegen die Stimmen der SPD stimmte die Mehrheit der bürgerlichen und rechten Parteien dem Ermächtigungsgesetz am 23. März 1933 zu. Damit hatte der Reichstag seine politische Bedeutung verloren.
Die SPD wurde kurze Zeit später, im Juni 1933, verboten. Die anderen Parteien lösten sich danach "freiwillig" auf. Seitdem war nur noch die NSDAP als Partei zugelassen und kandidierte allein bei den folgenden Wahlen.
Bereits im Februar 1933 waren der preußische Landtag und die kommunalen Vertretungskörperschaften in Preußen aufgelöst worden. Die übrigen Länderparlamente wurden durch zwei "Gleichschaltungsgesetze" und ein Gesetz über den Neuaufbau des Reiches bis Januar 1934 beseitigt.