Kommission zur Modernisierung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen
Föderalismusreform II
Die Reform des Föderalismus wird fortgesetzt. Bundestag und Bundesrat haben am 15. Dezember 2006 beschlossen, eine gemeinsame Kommission zur Modernisierung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen (kurz Föderalismuskommission II) einzusetzen. Das Parlament nahm einen fraktionsübergreifenden Antrag von CDU/CSU, SPD und FDP (16/3885) gegen das Votum der Linken bei Enthaltung der Bündnisgrünen an. Änderungsanträge der Linksfraktion ( 16/3888) und der Bündnisgrünen ( 16/3887) zu dem Antrag der Koalition und der FDP lehnte der Bundestag mit großer Mehrheit ab ( 16/74, S. 7393A-7411A). Der Bundesrat fasste seinen gleichlautenden Beschluss einstimmig (Bundesrat-Drucksache 913/06 (Beschluss)).
Besetzung der Kommission
Die Präsidenten von Bundestag und Bundesrat haben die Kommission am 8. März 2007 konstituiert. Zu Vorsitzenden wurden für den Bundestag der SPD-Fraktionsvorsitzende Peter Struck und für den Bundesrat der baden-württembergische Ministerpräsident Günther Oettinger (CDU) gewählt. Bundestag und Bundesrat entsenden jeweils 16 Mitglieder sowie 16 Stellvertreter in die Kommission. Unter den vom Bundestag entsandten Mitgliedern sind dem Einsetzungsbeschluss entsprechend auch mehrere Bundesminister. Fast alle Länder haben ihre Regierungschefs in die Kommission entsandt. Mit Rede- und Antragsrecht, jedoch ohne Stimmrecht, sollen stets vier Abgeordnete aus den Landtagen an den Kommissionssitzungen teilnehmen. Ebenso sollen die Kommunen in "geeigneter Weise" einbezogen werden (Zusammensetzung der Kommission).
Auftrag der Kommission
Die Kommission hat den Auftrag, Vorschläge zur Modernisierung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen zu erarbeiten, um diese den veränderten Rahmenbedingungen innerhalb und außerhalb Deutschlands für die Wachstums- und Beschäftigungspolitik anzupassen. Die Empfehlungen sollen dazu führen, die Eigenverantwortung der Gebietskörperschaften und deren aufgabengerechte Finanzausstattung zu stärken. Den Einsetzungsbeschlüssen ist als Anlage eine offene Themensammlung beigefügt. Darin werden genannt: Vorbeugung und Bewältigung von Haushaltskrisen, Aufgabenkritik und Setzung von Standards, Entbürokratisierung und Effizienzsteigerung unter anderem durch die Entflechtung von Aufgaben in der öffentlichen Verwaltung, Stärkung der den Aufgaben entsprechenden Finanzausstattung und der Eigenverantwortung der Gebietskörperschaften, verstärkte Zusammenarbeit und Möglichkeiten eines erleichterten freiwilligen Zusammenschlusses von Ländern sowie schließlich die Bündelung fachpolitischer Leistungen und Auswirkungen auf die Bund-Länder-Finanzbeziehungen.