Karl-Georg Wellmann, CDU/CSU
Rechtsanwalt und Notar
1970 Abitur. Studium der Betriebswirtschaft und Rechtswissenschaft an der TU Berlin und FU Berlin.
1980 bis 1981 Rechtsanwalt. 1981 bis 1985 Persönlicher Referent des Senators für Wissenschaft und Forschung sowie Gesundheit und Soziales. Seit 1985 Rechtsanwalt, seit 1997 Notar, tätig in der Sozietät Heuking, Kühn, Luer, Wojtek, Berlin, Düsseldorf, Frankfurt/M., Köln, Hamburg, München, Chemnitz, Brüssel.
Mitglied der CDU, Vorsitzender im Ortsverband Dahlem. Bis 2005 Mitglied des Abgeordnetenhauses von Berlin, Sprecher der CDU-Fraktion im Abgeordnetenhaus für den Bereich Stadtentwicklung und Umweltschutz.
Mitglied des Bundestages seit 2005.
Mitgliedschaften in Gremien des Bundestages
- Ordentliches Mitglied
- Stellvertretendes Mitglied
Mitgliedschaften in Sonstigen Gremien
- Ordentliches Mitglied
- Stellvertretendes Mitglied
Veröffentlichungspflichtige Angaben
1. Berufliche Tätigkeit vor der Mitgliedschaft im Deutschen Bundestag
Rechtsanwalt und Notar,
Kanzlei Heuking Kühn Lüer Wojtek, Berlin
2. Entgeltliche Tätigkeiten neben dem Mandat
Kanzlei Heuking Kühn Lüer Wojtek, Berlin, Brüssel, Chemnitz, Düsseldorf,
Frankfurt/Main, Hamburg, Köln, München,
Rechtsanwalt und Notar
5. Funktionen in Vereinen, Verbänden und Stiftungen
Berlin hilft e.V., Berlin,
Vorsitzender
Deutsche Gesellschaft für die Vereinten Nationen e.V., Berlin,
Mitglied des Vorstandes (bis 31.12.2007)
Deutsch-Polnische Gesellschaft Bundesverband e.V., Berlin,
Beisitzer im Vorstand
Für die Höhe der Einkünfte
sind nach den Verhaltensregeln die für eine Tätigkeit zu
zahlenden Bruttobeträge unter Einschluss von
Entschädigungs-, Ausgleichs- und
Sachleistungen zu Grunde zu legen. Unberücksichtigt
bleiben insbesondere Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige
Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte bezeichnet daher
nicht den wirtschaftlichen Gewinn aus einer
Tätigkeit oder das zu versteuernde Einkommen.
Zum Inhalt der Veröffentlichung vgl. im Übrigen auch die
"Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben gemäß
Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten
des Deutschen Bundestages".