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Altersentschädigung
Eine Altersentschädigung erhalten
ehemalige Bundestagsabgeordnete, wenn sie das 67. Lebensjahr
vollendet und dem Parlament mindestens ein Jahr lang angehört
haben. Nach dem ersten Jahr beträgt sie 2,5 Prozent der
Abgeordnetenentschädigung und steigt mit jedem weiteren Jahr
der Mitgliedschaft um 2,5 Prozent an. Der seit dem 1. Januar 2008
verringerte Höchstbetrag liegt bei 67,5 Prozent der
Abgeordnetenentschädigung und wird erst nach 27 - statt bisher
23 - Mitgliedsjahren erreicht.
Weitere Informationen
Quelle:
http://www.bundestag.de/wissen/glossar/A/altersentsch