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Ausschüsse
In jeder Wahlperiode werden durch Beschluss des Bundestages zahlreiche ständige Ausschüsse eingesetzt, in denen die Fraktionen ihrer Stärke entsprechend vertreten sind. Ihre Aufgabe ist es, Gesetzesvorlagen inhaltlich zu beraten und Beschlüsse des Plenums vorzubereiten.
In der Regel steht jedem Bundesministerium ein Fachausschuss des Bundestages gegenüber. Grundgesetzlich vorgeschrieben ist die Einrichtung der Ausschüsse für Verteidigung, Auswärtiges, Angelegenheiten der EU und des Petitionsausschusses.
In der 16. Legislaturperiode hat der Bundestag 22 ständige Ausschüsse eingerichtet.
Ständige Ausschüsse der 16. Wahlperiode des Deutschen Bundestages
Quelle:
http://www.bundestag.de/wissen/glossar/A/ausschuesse