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Befragung der Bundesregierung
In Sitzungswochen können Abgeordnete
mittwochs nach der Kabinettssitzung über die in
der Bundesregierung besprochenen Vorhaben Auskunft erhalten
und Fragen von aktuellem Interesse im Rahmen der Verantwortlichkeit
der Regierung stellen. Die Regierungsbefragung im Plenum ist
zeitlich auf 35 Minuten begrenzt und dient der Erstinformation der
Abgeordneten.
Quelle:
http://www.bundestag.de/wissen/glossar/B/befragung