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Diäten
Die Abgeordneten erhalten für ihr Mandat eine finanzielle Entschädigung. Die so genannten Diäten sollen Verdienstausfälle ausgleichen, die den Abgeordneten durch die Ausübung ihres Mandats entstehen, und ihre Unabhängigkeit garantieren.
Ihre Höhe wird auf Grundlage einer Empfehlung des Bundestagspräsidenten vom Bundestag beschlossen. Sie orientiert sich u. a. an der Höhe der Bezüge der einfachen Richter bei einem Obersten Gerichtshof des Bundes.
Seit Januar 2008 beträgt die Entschädigung, die einkommensteuerpflichtig ist, monatlich 7 339 Euro. Am 1. Januar 2009 wird sie auf 7 668 Euro erhöht.
Quelle:
http://www.bundestag.de/wissen/glossar/D/diaeten