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Mitarbeiterpauschale
Mit dieser Pauschale kann der Abgeordnete
wissenschaftliche Mitarbeiter, Sekretäre und/oder
Bürohilfskräfte in seinem Abgeordnetenbüro oder im
Wahlkreis beschäftigen. Voraussetzung sind ordentliche
Arbeitsverträge. Die Abrechnung erfolgt über die
Bundestagsverwaltung. Was großzügig wirkt, relativiert
sich, wenn man dem Bundestag, der Legislative, die über 25.000
Mitarbeiter gegenüber stellt, die im Ministerialapparat der
Bundesregierung, der Exekutive, beschäftigt sind.
Quelle:
http://www.bundestag.de/wissen/glossar/M/mitarb_pausch