A - Z
Verbände
Der Präsident des Bundestages führt
eine öffentliche Liste, in der alle Verbände, die
Interessen gegenüber dem Bundestag oder der Bundesregierung
vertreten, eingetragen werden. Eine Anhörung ihrer Vertreter
findet nur statt, wenn sie darin verzeichnet sind. Da die Existenz
von Verbände dem Grundgesetz entspricht, wird ihr Einfluss
nicht nur staatlich geduldet, sondern auch gesucht. So kann das
Parlament bereits bei der Vorbereitung von Entscheidungen die
Standpunkte und den Sachverstand der Betrofennen mit einbeziehen
und gesetzliche Regelungen treffsicher formulieren.
Weitere Informationen
Quelle:
http://www.bundestag.de/wissen/glossar/V/verbaende