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Verfassungsorgane
Verfassungsorgane sind die in der Verfassung
vorgesehenen obersten Organe eines Staates. In der Bundesrepublik
Deutschland zählen zu den Verfassungsorganen der
Bundespräsident, der Deutsche Bundestag, der Bundesrat, die
Bundesregierung, die Bundesversammlung, der Gemeinsame Ausschuss
und das Bundesverfassungsgericht. Die Rechte und Pflichten der
Verfassungsorgane des Bundes sind im Grundgesetz geregelt.
Quelle:
http://www.bundestag.de/wissen/glossar/V/verf_organe