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Wahlbezirk
Jeder Wahlkreis wird noch einmal in
Wahlbezirke, auch Stimmbezirke genannt, unterteilt, um das
Wählen einfacher zu gestalten.
Dabei sollen grundsätzlich nicht mehr als 2500 Wahlberechtigte in einem Wahlbezirk sein. Kleinere Gemeinden bilden i. d. R. einen Wahlbezirk, größere werden aufgeteilt.
Kein Wahlbezirk darf so klein sein, daß erkennbar wird, wie einzelne Wahlberechtigte gewählt haben.
Quelle:
http://www.bundestag.de/wissen/glossar/W/wahlbezirk