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Zusammentritt des Bundestages (Wahlperiode)
Die Wahlperiode, auch Legislaturperiode
genannt, beginnt mit dem Zusammentritt des neuen Bundestages, der
spätestens am 30. Tag nach der Bundestagswahl
zusammenkommen muss.
Mit dem Zusammentritt des neuen Bundestages endet die Wahlperiode des vorangegangenen Bundestages.
Der 16. Deutsche Bundestag war am 18. September 2005 gewählt worden und am 18. Oktober 2005 erstmalig zusammengetreten. Damit endete die 15. Wahlperiode.
Quelle:
http://www.bundestag.de/wissen/glossar/Z/zus_tritt