A - Z
Zweidrittelmehrheit
Man unterscheidet zwischen der einfachen Zweidrittelmehrheit, bei der zwei Drittel der abgegebenen Stimmen ausreichen, und der absoluten Zweidrittelmehrheit, bei der die Stimmen von zwei Dritteln aller Abgeordneten notwendig sind.
Quelle:
http://www.bundestag.de/wissen/glossar/Z/zwei_dritt