hib-Meldung
292/2006
Datum: 09.10.2006
heute im Bundestag - 09.10.2006
Zusammenarbeit der Sicherheitsbehörden auf dem Prüfstand
16/2607) nach den Möglichkeiten, die es
für eine Zusammenarbeit der Sicherheitsbehörden des
Bundes gibt. Nach den mutmaßlichen Anschlagsversuchen auf
zwei Regionalzüge am 1. August in Nordrhein-Westfalen sei der
Eindruck entstanden, als gebe es bisher weder eine direkte
Zusammenarbeit der Sicherheitsbehörden noch gemeinsame
Dateien. Dabei seien die Geheimdienste verpflichtet, so die
Linksfraktion, bei drohender Gefahr für Leib und Leben
Informationen an die Polizei weiterzugeben. Die Regierung soll
sagen, welche Dateien derzeit beim Bundeskriminalamt, beim
Verfassungsschutz, beim Bundesnachrichtendienst und bei anderen
Behörden und Einrichtungen des Bundes bestehen, die der
Prävention, der Gefahrenabwehr oder der Strafverfolgung
dienen. Die Abgeordneten wollen wissen, ob das Trennungsgebot von
Polizei und Geheimdiensten eine Schranke für eine effektive
Bekämpfung des Terrorismus darstellt. Gefragt wird
darüber hinaus, auf welcher Grundlage und in welchem Umfang
der Bundesnachrichtendienst bereits jetzt geheimdienstlich
gewonnene Erkenntnisse den Strafverfolgungsbehörden zur
Verfügung stellt.
Berlin: (hib/VOM) Die Linksfraktion erkundigt sich in einer Kleinen
Anfrage (
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Quelle:
http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2006/2006_292/09