Vorschriften zum Schutz vor aggressivem Direktmarketing erwogen
Berlin: (hib/MPI) Die Bundesregierung erwägt neue Vorschriften für einen effektiven Verbraucherschutz vor aggressivem Direktmarketing von Telekommunikationsfirmen. Diese Frage werde derzeit geprüft, schreibt die Regierung in ihrer Antwort ( 16/7382) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion ( 16/7204). Die Liberalen hatten auf Hinweise der Verbraucherzentralen aufmerksam gemacht, wonach Bürgern Bestätigungen angeblich bestellter DSL-Anschlüsse zugesandt würden, die sie nicht in Auftrag gegeben oder nur aufgrund falscher Angaben der Verkaufsagenten bestellt haben. Die Regierung betont, fingierte Verträge über Telekommunikationsdienstleistungen stellten für Verbraucher "ein ernst zu nehmendes Problem" dar. Sie weist darauf hin, dass Erfüllungsansprüche aus Verträgen ohne Einwilligung des Verbrauchers ausgeschlossen sind. Bereits heute könne das unaufgeforderte Ansprechen von Verbrauchern in der Öffentlichkeit für Werbezwecke als unzumutbare Belästigung geahndet werden. In diesem Punkt halte sie den bestehenden Schutz für ausreichend.
Um Schwierigkeiten bei der Durchsetzung des geltenden Rechts zu begegnen, schlage das Bundesjustizministerium für den Bereich der unerlaubten Telefonwerbung eine ergänzende gesetzliche Regelung vor. Ein entsprechender Gesetzentwurf werde "baldmöglichst" vorgelegt.
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