hib-Meldung
011/2008
Datum: 16.01.2008
heute im Bundestag - 16.01.2008
Schuldner weiter an bargeldlosen Zahlungsverkehr teilnehmen lassen
16/7615), mit dem Recht des
Kontopfändungsschutzes neu geregelt werden soll. Ziel des
Entwurfes, so betont die Regierung, sei es ausdrücklich nicht,
die Konten und insbesondere das Girokonto des Schuldners dem
Zugriff seiner Gläubiger zu entziehen. Die Pfändung von
Girokonten ist laut Regierung schon seit längerem keine
Ausnahmeerscheinung mehr. Vorsichtigen Schätzungen gingen von
rund 350.000 bis 370.000 Kontopfändungen bundesweit im Monat
aus (
16/2265). Zahlen der Justiz und der
Kreditwirtschaft gebe es dazu nicht.
Berlin: (hib/BOB) Schuldner sollen die Möglichkeit haben, zur
Sicherung der Existenz die Geschäfte des täglichen Lebens
- wie etwa die Zahlung von Miete, Wasser und Energie - von einem
Girokonto vorzunehmen. Damit soll ihm trotz der Kontopfändung
durch den Gläubiger die Möglichkeit zur Teilnehme am
bargeldlosen Zahlungsverkehr so weit wie möglich erhalten
bleiben. Das ist Ziel eines Gesetzentwurfes der Bundesregierung (
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Quelle:
http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2008/2008_011/03