Kriterien für Ausbildungsbonus geändert
Berlin: (hib/MPI) Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat die Kriterien für den von der Bundesregierung geplanten Ausbildungsbonus verschärft. Mit den Stimmen der Koalitions- gegen die Stimmen der Oppositionsfraktionen stimmte das Gremium am Mittwoch dem geänderten Gesetzentwurf ( 16/8718) zu. Er kann damit am Donnerstag abschließend im Plenum beraten werden. Mit ihren Änderungen reagierten Union und SPD auf Kritik von Arbeitgebern, Gewerkschaften und Bundesrat, die die Zielgruppe für den Unternehmenszuschuss als zu weit gefasst ansehen. Für Realschüler mit schlechten Noten in Mathematik und Deutsch im Abschlusszeugnis soll der Ausbildungsbonus nunmehr als Ermessens- und nicht mehr als Pflichtleistung gewährt werden. Neu ist auch, dass Lehrlinge, deren Ausbildung wegen einer Insolvenz des ausbildenden Betriebes vorzeitig beendet wird, ebenfalls von dem Ausbildungsbonus profitieren sollen. Wer ein gefördertes Betriebspraktikum absolviert hat und im selben Unternehmen einen Ausbildungsplatz bekommt, soll außerdem nicht grundsätzlich von dem Bonus ausgeschlossen sein. Allerdings soll die Einstiegsqualifizierungsförderung angerechnet werden.
Der Ausbildungsbonus in Höhe von 4.000 bis 6.000 Euro für jede zusätzliche Lehrstelle soll nach dem Willen der Koalition dann gewährt werden, wenn die eingestellten Jugendlichen die Schule mindestens bereits im Vorjahr verlassen haben, keinen oder einen niedrigen Schulabschluss haben und sich schon früher um einen Ausbildungsplatz bemüht haben. Bei behinderten Jugendlichen erhöht sich die Förderung um 30 Prozent. Die Arbeitgeber sollen dem Entwurf entsprechend verpflichtet werden, die Zusätzlichkeit des Ausbildungsverhältnisses zu beweisen. Die finanzielle Unterstützung ist bis Ende 2010 befristet. Es sei mit Mehrausgaben in Höhe von 450 Millionen Euro im Haushalt der Bundesagentur für Arbeit (BA) zu rechnen, heißt es in dem Entwurf. Verändert hat die Koalition die Auszahlungsmodalitäten. Jetzt sollen 50 Prozent des Bonus nach Ablauf der Probezeit und 50 Prozent der Leistung nach Anmeldung des Azubis zur Abschlussprüfung ausgezahlt werden.
Ferner ist eine so genannte Berufseinstiegsbegleitung vorgesehen, die im BA-Etat bis zum Jahr 2014 mit rund 240 Millionen Euro zu Buche schlagen soll. In einem Modellprojekt sollen bei einem Träger fest beschäftige Berufseinstiegsbegleiter Schüler an 1.000 Schulen im ganzen Bundesgebiet beim Übergang von der allgemein bildenden Schule in die Ausbildung über längere Zeit "individuell unterstützen und dadurch die berufliche Eingliederung der Schüler erleichtern". Der Gesetzentwurf ist laut Regierung wesentlicher Teil der von der Bundesregierung im Januar beschlossenen Qualifizierungsinitiative. Ziel dieses Konzeptes ist die Schaffung von 100.000 zusätzlichen Ausbildungsplätzen bis zum Jahr 2010.
Die Koalitionsfraktionen begrüßten im Ausschuss den Gesetzentwurf als echte Chance für benachteiligte Jugendliche. Es gehe um zusätzliche Ausbildungsplätze für Altbewerber, unterstrich die SPD. Die Union kennzeichnete den Ausbildungsbonus als "geeignetes Instrument", benachteiligten Jugendlichen die Chance auf einen Ausbildungsplatz zu geben. Dagegen warnten die Oppositionsfraktionen, dass auch nach den Änderungen Mitnahmeeffekte bestünden. Die Eingrenzung der Zielgruppe sei nicht weitgehend genug. Die Linke unterstrich, der Entwurf müsse den Titel "Gesetz zur Verbesserung der Chancen von mitnahmewilligen Unternehmen" tragen. Die FDP anerkannte zwar, dass die Koalition zwei kleine Schritte in die richtige Richtung gegangen sei. Die Finanzierung aus Beitragsmitteln der Arbeitslosenversicherung sei aber grundfalsch. Der Änderungsantrag der Liberalen, die Finanzierung aus Steuermitteln zu gewährleisten, fand aber keine Mehrheit im Ausschuss. Die Grünen wiesen darauf hin, dass die Unternehmen, die bereits heute maximal ausbildeten, durch das Gesetz benachteiligt würden, da sie nicht in den Genuss des Ausbildungsbonus kommen könnten.
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