Fahrvermögen nach dem Konsum von Cannabis unter der Lupe
Berlin: (hib/VOM) Die Bundesregierung soll Aussagen zur Fahrtüchtigkeit nach dem Konsum von Cannabis machen. Dies verlangen Bündnis 90/Die Grünen in einer Kleinen Anfrage (16/2148). Bundesverfassungsgericht und Bundesverwaltungsgericht seien sich einig, heißt es darin, dass bei einem einmaligen oder gelegentlichen Konsum von Cannabis keine hinreichenden Anhaltspunkte dafür bestünden, dass der Konsument grundsätzlich nicht mehr in der Lage sei, seine Fahruntüchtigkeit zu erkennen. Die Regierung soll sagen, ob sie die in der Rechtsprechung vorhandene Unsicherheit bei der Beurteilung von Verkehrsdelikten im Zusammenhang mit Cannabiskonsum durch bestimmte Grenzwerte beseitigen will und ob sich ein bestimmter Grenzwert positiv auf die Unfallstatistiken auswirken würde. In der Rechsprechung werde zum Teil bereits ab einem Gehalt des Cannabis-Wirkstoffs Tetrahydrocannabinol (THC) von einem Nanogramm pro Milliliter ein erhöhtes Risiko angenommen, während andere erst bei einem Wert von mehr als zwei Nanogramm die Verkehrssicherheit als gefährdet ansehen würden.
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