Im Bundestag notiert: Urteil des Europäischen Gerichtshofes zur BAB 94
Berlin: (hib/ANK) Aus dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes zur BAB 94 und der Forderung zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume zieht die Bundesregierung keine Konsequenzen. Der mit dem Fall befasste Bayerische Verwaltungsgerichtshof führe das Verfahren fort und müsse alternative Trassen selbst prüfen, erklärt die Bundesregierung in ihrer Antwort ( 16/2967) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ( 16/2804). Auch wenn die betreffenden Gebiete noch nicht unter gesetzlichem Schutz standen, habe bereits die Anmeldung des Schutzbedarfs bei der Europäischen Union zur Folge, so der Europäische Gerichtshof, dass eine Zerstörung abzuwenden sei. Für die Bundesregierung ergeben sich daraus keine Konsequenzen für weitere Projekte, sie werde wie bisher naturschutzrechtliche Anforderungen erfüllen.
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