Rechnungsprüfungsausschuss/
Berlin: (hib/MIK) Das Bundesumweltministerium soll Hard- und
Software künftig grundsätzlich nach dem geltenden
Vergaberecht beschaffen, die bestehenden Mietverträge beenden
und die Geräte zum Restwert erwerben - sofern dies
wirtschaftlich möglich ist. Dies beschloss der
Rechnungsprüfungsausschuss am Freitragmorgen einvernehmlich.
Grundlade der Entscheidung war ein Bericht des Bundesrechnungshofes
(BRH), in dem festgestellt wurde, dass das Bundesministerium
für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit den
größten Teil seiner Hard- und Software auf Grundlage
eines IT-Dienstleistungsvertrages beschafft hatte, ohne die
Lieferungen vorher auszuschreiben. Außerdem habe es aufgrund
einer methodisch falschen Wirtschaftlichkeitsuntersuchung die
IT-Ausstattung gemietet, obwohl es funktional gleichwertige
Geräte über 20 Prozent günstiger oder für fast
500.000 Euro weniger hätte kaufen können. Das Ministerium
hatte Ende des Jahres 2000 IT-Dienstleistungen ausgeschrieben, im
Rahmen dieser Ausschreibung die Preise für die Lieferung von
zwei Servern und 20 Computern angefragt und anschließend
einen IT-Dienstleistungsvertrag abgeschlossen. Auf Grundlage dieses
Vertrages bestellte das Ministerium jedoch mehr als 30 Server,
hunderte von Computern und andere IT-Ausstattung für über
800 Arbeitsplätze, ohne die das Angebot übersteigende
Lieferung erneut auszuschreiben, so der BRH. Zudem habe es sich
aufgrund einer methodisch falschen Wirtschaftlichkeitsuntersuchung
für Miete anstatt für Kauf entschieden. Es habe die
Geräte sodann bis zu vier Jahre gemietet und hierfür
insgesamt mehr als 2,3 Millionen Euro gezahlt. Funktional
gleichwertige Geräte hätte es nach dem geltenden
Rahmenverträgen des Bundes für etwa 1,8 Millionen Euro
kaufen können.
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