Gesetz zur Regelung von Umweltschäden gebilligt
Berlin: (hib/AS) Bei der Vermeidung und Sanierung von Umweltschäden sollen künftig einheitliche Standards gelten. Auch die Haftung in Umweltfragen soll damit weiter verbessert werden. Der Umweltausschuss billigte am Mittwoch mit den Stimmen der Koalition und von Bündnis 90/Die Grünen einen entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung ( 16/3806). Die FDP und die Linke enthielten sich. Das Gesetz ist erforderlich, um eine vom Europaparlament (2004/35/EG) und vom Rat beschlossene Umwelthaftungsrichtlinie auch auf Bundesebene umsetzen zu können. Mit der Richtlinie soll dazu beigetragen werden, in ganz Europa ein "hohes Umweltschutzniveau" sicherzustellen. Hierbei gilt künftig das Prinzip, dass der Verursacher eins Umweltschadens auch dafür verantwortlich sein soll.
Mit dem Umweltschadensgesetz wird ein Rahmen für alle von der Umwelthaftungsrichtlinie aufgeführten Umweltschäden geschaffen. Damit wird die Haftung für Schäden "von Arten und natürlichen Lebensräumen, der Gewässer sowie des Bodens" neu geregelt. In dem Gesetz werden dafür wesentliche Begriffe in diesem Bereich neu definiert. Es enthält zudem eine Liste mit beruflichen Tätigkeiten, durch die Umweltschäden verursacht werden können, wie zum Beispiel der Betrieb von Chemiefabriken, die Beförderung gefährlicher Güter oder auch der Einsatz gentechnisch veränderter Organismen. Wer einen Umweltschaden verursacht, muss darüber informieren, entsprechende Gegenmaßnahmen ergreifen und die Umweltgüter gegebenenfalls auch wieder sanieren. Neu ist, dass in Zukunft auch Umweltverbände das Recht erhalten sollen, Sanierungsmaßnahmen vor Gericht durchzusetzen. Bisher konnten nur Privatpersonen klagen.
Die CDU/CSU-Fraktion begrüßte das Gesetz. "Es ist unzweifelhaft so, dass über die bestehenden Standards hinausgegangen wird", sagte ihr Vertreter. Gleichzeitig betonte er aber auch, dass vermieden werden müsse, dass es zu ungleichem Wettbewerb komme. Auf die Bedeutung einer einheitlichen Interpretation des Gesetzes verwies der Vertreter der SPD. In diesem Zusammenhang wurde die Bundesregierung aufgefordert, darüber zu berichten, wie die Europäische Richtlinie in anderen Ländern ausgelegt werde. Als positiv wurde von Seiten der SPD hervorgehoben, dass mit dem Gesetz, Schäden an "Allgemeingütern" wie Boden, Wasser und Luft stärker "in den Focus" gerückt würden.
Auch die FDP-Fraktion bezeichnete es als vernünftig, einheitliche Regelungen zu finden, um den Wettbewerb mit anderen Ländern positiv zu gestalten, kritisierte jedoch, dass die Richtlinie in jedem Land anders ausgelegt werde. Auch die Linke begrüßte, dass "das Gesetz eine wichtige Lücke schließt" - es enthielte jedoch im Detail einige "Pferdefüße" wie zum Beispiel bei der Prüfung von Pflanzenschutzmitteln. Mit dem Vergleich "Das Glas ist ein bisschen mehr als halbvoll" bewerteten auch Bündnis 90/Die Grünen das Gesetz insgesamt positiv. Auch sie kritisierten jedoch bestimmte Ausnahmeregelungen - ebenfalls bei Fragen der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln.
Herausgeber
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Verantwortlich: Saskia Leuenberger
Redaktionsmitglieder: Dr. Bernard Bode, Claudia Heine, Sandra
Ketterer, Michael Klein, Hans-Jürgen Leersch, Johanna Metz,
Annette Sach, Helmut Stoltenberg, Alexander Weinlein
Haben Sie inhaltliche Fragen?
Inhaltliche Fragen richten Sie bitte an die Initiatoren (Fraktionen, Bundesregierung) der jeweiligen parlamentarischen Vorlage. Die Telefonnummer finden Sie auf den entsprechenden Web-Seiten.