Regierung will dauerhafte Kontrollbefugnis für Bundespolizei
Berlin: (hib/SUK) Die Bundesregierung will die Befugnis zur Durchführung so genannter lageabhängiger Kontrollen auf Einrichtungen der Eisenbahn und Verkehrsflughäfen durch die Bundespolizei weiter ermöglichen und deshalb die Befristung der Befugnis aufheben. Das geht aus einem Gesetzentwurf zur Änderung des Ersten Gesetzes zur Änderung des Bundesgrenzschutzgesetzes ( 16/4665) hervor. Die Befugnis war im August 1998 eingeführt und zunächst bis zum 31. Dezember 2003 und dann weiter bis zum 30. Juni 2007 befristet worden.
Nach Ansicht der Bundesregierung hat sie sich als "wichtiges Handlungsinstrument" zur Verhinderung der unerlaubten Einreise, der Bekämpfung von Schleuserkriminalität und Menschenhandel sowie zur Terrorismusbekämpfung erwiesen. Angesichts des anstehenden Wegfalls der Grenzkontrollen zu den östlichen Nachbarländern werde sie "gerade im Hinblick auf ihre binnenländische Komponente" an Bedeutung zunehmen. Nur mit einer Aufhebung der Befristung, so die Bundesregierung, könne die Bundespolizei an dem "einsatzkonzeptionell vernetzten Gesamtsystem" mitwirken und die Fahndungstätigkeit der Landespolizeien im Binnenraum auf Routen und in Einrichtungen des internationalen Verkehrs "wirkungsvoll ergänzen".
Herausgeber
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Verantwortlich: Saskia Leuenberger
Redaktionsmitglieder: Dr. Bernard Bode, Claudia Heine, Sandra
Ketterer, Michael Klein, Hans-Jürgen Leersch, Johanna Metz,
Annette Sach, Helmut Stoltenberg, Alexander Weinlein
Haben Sie inhaltliche Fragen?
Inhaltliche Fragen richten Sie bitte an die Initiatoren (Fraktionen, Bundesregierung) der jeweiligen parlamentarischen Vorlage. Die Telefonnummer finden Sie auf den entsprechenden Web-Seiten.