hib-Meldung
171/2007
Datum: 20.06.2007
heute im Bundestag - 20.06.2007
Bundesregierung: Kein institutionalisierter Lobbyismus
16/5406) auf eine Kleine Anfrage der Linken (
16/5203) betont sie, hoheitsrechtliche
Befugnisse, zu denen auch die ministerielle Vorbereitung der
Gesetzgebung gehöre, würden in der Regel Angehörigen
des öffentlichen Dienstes übertragen, die in einem
öffentlich-rechtlichen Dienst- und Treueverhältnis
stehen. Sie wie auch Beamte seien in ihrer Aufgabenwahrnehmung dem
"Wohl der Allgemeinheit verpflichtet" und hätten ihre Aufgaben
"gerecht und unparteiisch" zu erfüllen. In
Ausnahmefällen, in denen vorübergehend externe
Mitarbeiter in Bundesministerien tätig seien, sei eine
inhaltliche Beeinflussung von Entscheidungen und der
Gesetzgebungsarbeit der Regierung durch Einbindung dieser
Beschäftigten in die hierarchischen Strukturen der Ministerien
und die damit verbundenen Kontrollmechanismen "ausgeschlossen".
Berlin: (hib/SUK) Die Bundesregierung weist die Annahme, es gebe
durch die Mitarbeit von Mitarbeitern aus Wirtschaft und
Verbänden in Bundesministerien und Beratungsgremien der
Regierung einen "institutionalisierten Lobbyismus", als
"unzutreffend und abwegig" zurück. In ihrer Antwort (
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Quelle:
http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2007/2007_171/04