hib-Meldung
203/2007
Datum: 30.07.2007
heute im Bundestag - 30.07.2007
Bund haftet für Auslandsinvestitionen von 19 Milliarden Euro
16/6115) auf eine Kleine Anfrage der
FDP-Fraktion (
16/6003) hervor. Dem Haushaltsgesetz 2007
zufolge sei der Bund ermächtigt, für Direktinvestitionen
im Ausland Deckungen in Höhe von bis zu 40 Milliarden Euro zu
übernehmen. Die Regierung betrachtet die Investitionsgarantien
als wesentlichen Bestandteil ihrer
Außenwirtschaftsförderung. Voraussetzung dafür,
dass der Bund eine Garantie übernimmt, sei die
Förderungswürdigkeit der Kapitalanlage. Um diese zu
beurteilen, würden sowohl die positiven Auswirkungen im
Anlageland als auch die positiven Effekte für Deutschland
berücksichtigt. Die Garantien sollen dazu beitragen, die
Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Unternehmen zu
fördern, Märkte zu erschließen und Rohstoffe zu
sichern. "Die Bundesregierung bietet politischen Geleitschutz auf
risikobehafteten Märkten und mindert Verlustrisiken, die
negative Rückwirkungen auf die deutsche Muttergesellschaft
hätten", heißt es in der Antwort. Das sei vor allem
für kleine und mittlere Unternehmen wichtig, die bewusst
gefördert würden. Jeder dritte genehmigte Antrag sei im
vergangenen Jahr von einem solchen Unternehmen gestellt worden.
Berlin: (hib/VOM) Der Bund haftet derzeit zur Absicherung von
Direktinvestitionen deutscher Unternehmen im Ausland gegen
politische Risiken in Höhe von rund 19 Milliarden Euro. Dies
geht aus einer Antwort der Bundesregierung (
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Quelle:
http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2007/2007_203/03