hib-Meldung
216/2007
Datum: 22.08.2007
heute im Bundestag - 22.08.2007
FDP fragt nach Kontrollmöglichkeiten des Bundes bei der Umsatzsteuer
16/6180). Nach Angaben der Fraktion tragen
grenzüberschreitende Betrugsfälle in erheblichem
Ausmaß zu den Steuerausfällen bei der Umsatzsteuer bei.
Die Behörden seien bei der Kontrolle auf die Mitwirkung der
Unternehmer angewiesen. Dabei seien Unternehmer, die
innergemeinschaftliche Lieferungen ausführen, verpflichtet,
vierteljährlich beim Bundeszentralamt für Steuern eine
zusammenfassende Meldung über diese Lieferungen abzugeben. In
der Praxis sei dies jedoch nur schwer durchsetzbar, so die Fraktion
mit Berufung auf den Bundesrechnungshof. Nun will die FDP wissen,
wie die Bundesregierung die Angaben des Bundesrechnungshofs zu den
fehlenden Meldungen aus den Unternehmen für das erste Halbjahr
2005 beurteilt. Sie soll auch sagen, ob die
Landesfinanzbehörden darüber informiert werden, wenn die
zusammenfassenden Meldungen nicht fristgerecht abgegeben wurden.
Auskunft verlangen die Abgeordneten weiter über die
rechtlichen Möglichkeiten des Bundeszentralamts für
Steuern, die Abgabe der Meldungen durchzusetzen, und darüber,
in welchem Umfang diese Möglichkeiten ausgeschöpft
werden. Die Regierung soll auch erklären, ob sie
gesetzgeberischen Handlungsbedarf sieht, um das Bundeszentralamt
für Steuern in dieser Hinsicht zu stärken. Die Liberalen
interessiert außerdem, ob die Landesfinanzbehörden und
das Bundeszentralamt für Steuern mit einer einheitlichen
Software für die Verwaltung der zusammenfassenden Meldungen
ausgestattet werden.
Berlin: (hib/BES) Auskunft über die Beteiligung des Bundes bei
der Verwaltung der Umsatzsteuer verlangt die FDP in einer Kleinen
Anfrage (
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Quelle:
http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2007/2007_216/04